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VoP- Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Mit einem Kommentar vonStefan Schwarz
Dipl.-Betriebswirt (BA), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner

Die Verification of Payee – kurz VoP genannt – ist ein Ausfluss der von der Europäischen Union erlassenen Instant Payment Verordnung. Ab dem 9.10.2025 werden alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) verpflichtet, die IBAN des Zahlungsempfängers mit dem angegebenen Empfängernamen abzugleichen und auf Übereinstimmung zu prüfen.

In der Praxis kann dies einige Herausforderungen mit sich bringen, durch unterschiedliche Schreibweisen, Namensänderungen, unvollständige Daten oder auch Abkürzungen bzw. verschiedene Rechtsformen.

Wer ist von VoP betroffen?

Die VoP gilt grundsätzlich sowohl für Unternehmen wie auch für Privatpersonen. Damit sind alle diejenigen betroffen, die SEPA-Überweisungen durchführen oder empfangen. Dabei kommt es nicht darauf an, welches Verfahren zur Übermittlung des Geldtransfers oder welche Software sie einsetzen.

Wie läuft die Überprüfung ab?

Nach Eingabe einer Überweisung erfolgt die Überprüfung durch den Finanzdienstleister in Sekundenschnelle. Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung wird in einem Ampelsystem dargestellt. Dabei steht die grüne Ampel für „Übereinstimmung“, die gelbe für „mit Abweichungen“ und die rote für „keine Übereinstimmung“. Bei grün wird die Zahlung ausgeführt, wie geplant. Bei gelb zeigt die Bank den bei ihr hinterlegten Namen an. Sowohl bei gelb als auch bei rot können Überweisende entscheiden, ob sie den Vorgang abbrechen oder fortfahren wollen.

Den Finanzdienstleistern bleibt jedoch die Entscheidung überlassen, wie streng sie bei „gelb“ oder „rot“ vorgehen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass nach einer Falschüberweisung bei einer Überweisung mit Abweichungen oder bei fehlender Übereinstimmung die Haftung beim Überweisenden liegt. Lediglich bei einer vollen Übereinstimmung haftet die Bank, falls es dennoch zu einem fehlerhaften Geldtransfer kommt.

Inwieweit besteht Handlungsbedarf?

Für einen reibungslosen Ablauf sollten Sie sicherstellen, dass:

  • die Schreibweise in Bezug auf den eigenen Namen bei allen Konten und Banken identisch und korrekt hinterlegt ist.
  • die Schreibweise auf Ausgangsrechnungen einheitlich und richtig dargestellt ist und
  • die Stammdaten der eigenen Lieferanten prüfen und ggf. nochmals bestätigen lassen, um die Begleichung der Eingangsrechnungen nicht zu verzögern.
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REVISA Kommentiert

Die Verification of Payee (VoP) ist ein Verfahren zur Verhinderung von Fehlern und Betrug bei Überweisungen. Durch die Überprüfung des Empfängernamens und der Kontodaten vor Abschluss einer Transaktion wird sichergestellt, dass das Geld tatsächlich an die beabsichtigte Person oder Gesellschaft überwiesen wird.

Ein großer Vorteil der VoP ist der Schutz vor Phishing und Betrug. In vielen Fällen werden Kontoinformationen von Betrügern manipuliert, um Gelder auf ihre eigenen Konten umzuleiten. Mit VoP wird der Empfängername überprüft, sodass solche Versuche frühzeitig erkannt werden können. Zudem trägt die VoP zur Fehlerreduktion bei, da falsche Empfängerdaten oder Tippfehler sofort aufgedeckt werden.

Stefan Schwarz

Dipl.-Betriebswirt (BA), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner

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