Stärkung der Elektromobilität durch Steuervorteile
Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Autoindustrie und ihre Beschäftigten bei dem Modernisierungsprojekt E-Mobilität zu unterstützen.
Die steuerliche Förderung von dienstlich genutzten E-Autos soll dabei helfen, die Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen weiter zu erhöhen.
Für neu zugelassene, rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge sollen Unternehmen die Investitionskosten schneller steuerlich geltend machen können. Dazu wird eine neue Sonderabschreibung eingeführt.
Über einen Zeitraum von sechs Jahren können die Anschaffungen – beginnend mit einem Satz von 40 Prozent – abgeschrieben werden. Die Regelung gilt befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028.
Der Prozentsatz ist beginnend mit der Anschaffung in Jahr 1 wie folgt gestaffelt:
Bei der Berechnung der privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs (1% Regelung oder Fahrtenbuchmethode) das keine CO2-Emmisionen hat, ist nur ein Viertel des Bruttolistenpreises bzw. bei der Fahrtenbuchmethode nur ein Viertel der Anschaffungskosten anzusetzen.
Bisher galt diese Vergünstigung nur bis zu einem Bruttolistenpreis von 60.000 EUR. Durch das Wachstumschancengesetzt wurde diese Grenze auf einen Bruttolistenpreis bis zu 70.000 EUR erhöht, wenn die Fahrzeuge nach dem 31.12.2023 angeschafft wurden. Für Fahrzeuge die ab Juli 2024 angeschafft wurden, liegt die Grenze des Bruttolistenpreises bei 95.000 EUR.
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