Wichtige Fristen 2024 auf einen Blick
Nachdem die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen sowie für die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger sich seit dem Veranlagungsjahr 2019 im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie regelmäßig verschoben haben, kehrt die Finanzverwaltung nun schrittweise zu den gewohnten Terminen zurück. So sind die Steuererklärungen des Veranlagungsjahres 2022 bis spätestens 31.07.2024 einzureichen, sofern man steuerlich beraten wird – eine Fristverlängerung darüber hinaus wird in aller Regel nicht mehr gewährt.
Welche allgemeinen Abgabefristen in 2024 noch ablaufen, zeigen wir Ihnen in einer kompakten Übersicht:
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